MEMBERSAREA VON PFLEGE. KRAFT. BURGENLAND

RWR- Karte in Gesundheitsberufen

Liebe ARGE- Mitglieder!

das BMAW hat mittels Erlass die bisherige Regelung für den Erhalt der RWT- Karte in Gesundheitsberufen erweitert.

Somit wird bei den im Folgenden aufgezählten Personen, die über (durch Auflagen bedingte) österreichische Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheide für ausländische Ausbildungsabschlüsse verfügen, die Voraussetzung “abgeschlossene Berufsausbildung” für eine RWR- Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf als erfüllt angesehen:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger für die Tätigkeit als Pflegefachassistenten
  • Pflegefach- und Pflegeassistenten für die Tätigkeit als Pflegeassistenten
  • Radiologietechnologen und Biomedizinische Analytiker für die Tätigkeit als Röntgenassistenten bzw. Laborassistenten
  • Operationstechnische Assistenten für die Tätigkeit als Operationsassistente

Die gesetzliche Verpflichtung der Betroffenen, die Eintragung in Gesundheitsberuferegister spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen, bleibt davon unberührt.

Erlass

Gesetzestext

Liebe Grüße, Ulrike Koch