Liebe ARGE- Mitglieder!
das BMAW hat mittels Erlass die bisherige Regelung für den Erhalt der RWT- Karte in Gesundheitsberufen erweitert.
Somit wird bei den im Folgenden aufgezählten Personen, die über (durch Auflagen bedingte) österreichische Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheide für ausländische Ausbildungsabschlüsse verfügen, die Voraussetzung “abgeschlossene Berufsausbildung” für eine RWR- Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf als erfüllt angesehen:
Die gesetzliche Verpflichtung der Betroffenen, die Eintragung in Gesundheitsberuferegister spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen, bleibt davon unberührt.
Liebe Grüße, Ulrike Koch