Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Mitglied,
die Broschüre „ELGA -Speicherverpflichtungen“ wurde seitens des zuständigen Ministeriums umfangreich überarbeitet. Mit Jänner 2026 gilt ein Großteil der Verpflichtungstermine, außerdem kam es aufgrund einer Novelle zum GTelG 2012 (BGBl. I Nr. 71/2025) zu einer Änderung diverser Speicherverpflichtungen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass zeitnah eine weitere Überarbeitung der Broschüre erfolgen wird, da seitens des Ministeriums – wie bereits mit Schreiben vom Dezember 2025 angekündigt – weitere Novellierungen vorgesehen sind.
Freundliche Grüße
Franz Drescher
Obmann Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe
Katrin Sagmeister, MA
Geschäftsführerin Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe