MEMBERSAREA VON PFLEGE. KRAFT. BURGENLAND

AWH - VO

Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Mitglied,

gerne informieren wir Sie über die Veröffentlichung der Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimverordnung 2025 im Landesgesetzblatt. Primäres Ziel der Überarbeitung war es, Grundlagen für eine gerechte Pflege und Betreuung von Menschen im Demenzstationen/ -zentren (§ 27ff und §55ff) sowie in stationären Hospizeinrichtungen (§34ff) zu schaffen.

Im Hinblick auf den Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheimes ist es uns gelungen, insbesondere im Bereich des Personals Lösungen zu entwickeln, die eine hohe Qualität der Pflege gewährleisten und gleichzeitig Synergien ermöglichen, um die Einrichtung auch in Zeiten des Fachkräftemangels effizient zu führen.

Aufgrund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Geschäftszahl: 2024 – 0.822.459) hat die Pflegedienstleitung die Qualifikation für die Wahrnehmung der Führungsaufgaben der Pflegedienstleitung bereits ab Aufnahme der Tätigkeiten vorzuliegen. Die fünfjährige Übergangsfrist musste gestrichen werden. Es ist uns gelungen, § 17 Abs. 7 GuKG (und folglich § 65 a GuKG) beizubehalten.

Die Gesetzesänderungenbetreffen insbesondere die nachstehenden Bereiche:

§ 4 Abs 3Einrichtung und Ausstattung der Bewohnerzimmerzielgruppenorientiertes Notrufsystem
§ 5 Abs 6Gemeinschaftsräumebei Neubauten nach Möglichkeit ein Verabschiedungsraum
§ 7 Abs 2 und 3Allgemeine Sanitärräumebarrierefreie Toiletteneinrichtungen
§ 19 Abs 2Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungfünfjährige Übergangsfrist entfallen
§ 20 Abs 3 und 5 sowie 10Beschäftigungsausmaß des LeitungspersonalsZusammenfassung Beschäftigungsausmaß Heimleitung und Pflegedienstleitung
§ 21 Abs 4Personaljährlich zu führende Mitarbeitergespräche
§ 24 Abs 1 Z 1Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals25 % DGKP oder mind. 20 % DGKP und Differenz PFA und PA
§ 25 Nacht- und Spätdiensteneue Regelung

Gerne stehen wir für Fragen zur verfügung.

AWH-VO Novellierung

Landesgesetzblatt

Freundliche Grüße

Franz Drescher 
Obmann Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe

Katrin Sagmeister, MA
Geschäftsführerin Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe