Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Mitglied,
gerne informieren wir Sie über die Veröffentlichung der Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimverordnung 2025 im Landesgesetzblatt. Primäres Ziel der Überarbeitung war es, Grundlagen für eine gerechte Pflege und Betreuung von Menschen im Demenzstationen/ -zentren (§ 27ff und §55ff) sowie in stationären Hospizeinrichtungen (§34ff) zu schaffen.
Im Hinblick auf den Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheimes ist es uns gelungen, insbesondere im Bereich des Personals Lösungen zu entwickeln, die eine hohe Qualität der Pflege gewährleisten und gleichzeitig Synergien ermöglichen, um die Einrichtung auch in Zeiten des Fachkräftemangels effizient zu führen.
Aufgrund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Geschäftszahl: 2024 – 0.822.459) hat die Pflegedienstleitung die Qualifikation für die Wahrnehmung der Führungsaufgaben der Pflegedienstleitung bereits ab Aufnahme der Tätigkeiten vorzuliegen. Die fünfjährige Übergangsfrist musste gestrichen werden. Es ist uns gelungen, § 17 Abs. 7 GuKG (und folglich § 65 a GuKG) beizubehalten.
Die Gesetzesänderungenbetreffen insbesondere die nachstehenden Bereiche:
| § 4 Abs 3 | Einrichtung und Ausstattung der Bewohnerzimmer | zielgruppenorientiertes Notrufsystem |
| § 5 Abs 6 | Gemeinschaftsräume | bei Neubauten nach Möglichkeit ein Verabschiedungsraum |
| § 7 Abs 2 und 3 | Allgemeine Sanitärräume | barrierefreie Toiletteneinrichtungen |
| § 19 Abs 2 | Pflegedienst- und Wohnbereichsleitung | fünfjährige Übergangsfrist entfallen |
| § 20 Abs 3 und 5 sowie 10 | Beschäftigungsausmaß des Leitungspersonals | Zusammenfassung Beschäftigungsausmaß Heimleitung und Pflegedienstleitung |
| § 21 Abs 4 | Personal | jährlich zu führende Mitarbeitergespräche |
| § 24 Abs 1 Z 1 | Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals | 25 % DGKP oder mind. 20 % DGKP und Differenz PFA und PA |
| § 25 | Nacht- und Spätdienste | neue Regelung |
Gerne stehen wir für Fragen zur verfügung.
Freundliche Grüße
Franz Drescher
Obmann Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe
Katrin Sagmeister, MA
Geschäftsführerin Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe